Legale Pflegehilfe Beschäftigung

Die Entsendung basiert auf der Grundlage des Entsendegesetzes. Durch die von den deutschen Behörden geforderte Bescheinigung A1 ist für Sie sichergestellt, dass die Entsendung legal ist und alles im Rahmen der Gesetze abläuft.

Unterkunft:
Selbstständige Pfleger/innen dürfen nicht im Haushalt des Auftraggebers wohnen, so sieht es jedenfalls die allgemeine Rechts­auffassung. Freie Kost und Logis wären bereits ein Hinweis auf Schein­selb­ständigkeit.

Urteil vom 10. November 2008 (AZ 1115 OWI 298 JS 43552/07)
Eine direkte Beschäftigung von selbständigen, osteuropäischen Betreuungskräften ist illegal, da hierbei eine Scheinselbständigkeit vorliegt.

Die legale Beschäftigung setzt folgendes vorraus:

  • Die Pflegekräfte müssen in Ihrem Heimatland bei einer Firma fest angestellt und angemeldet sein.
  • Für die angestellten Pflegekräfte müssen nachweislich sämtliche Steuern, Renten- und Krankenkassenbeiträge im Heimatland bezahlt werden.
  • Dieses wird durch die Bescheinigung A1 vom entsprechenden Staat bestätigt und ist vom entsendeten Personal mitzuführen.
  • 100% legal nur mit A1-Bescheinigung

Was ist die Bescheinigung A1?

Mit der Bescheinigung A1 wird in unserem Fall vom ungarischen Staat bestätigt, dass die Pflegekräfte legal im Rahmen des Entsendegesetzes nach Deutschland entsendet wurden und dass vom Arbeitgeber im Heimatland regelmäßig die Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden.

Die Entsendung von Dienstleistungspersonal ist nun seit der Erweiterung der EU möglich. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die sogenannte Verordnung zur Dienstleistungsfreiheit.

Bisher durften osteuropäische Hilfskräfte in privaten Haushalten mit pflegebedürftigen Personen nur als Haushaltshilfe tätig sein.

Seit der Änderung der Beschäftigungsverordnung im Jahr 2009, können sie jetzt auch die notwendigen pflegerischen Tätigkeiten im Alltag ausüben.

Gemeint sind hier Tätigkeiten wie Unterstützung beim Waschen und der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei Toilettengängen, Anreichen und zubereiten von Mahlzeiten oder Spaziergängen.

legalen Beschäftigung

Beachten Sie bitte die Vorschriften zur legalen Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen, Pflegehelferinnen oder Pflegekräften!

Weitere Informationen zur Bescheinigung A1 und unseren Pflegeengel Die Pflegehilfe Leistungen